Der Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft beträgt für Rechtsanwälte derzeit insgesamt 277,37 Euro und für Syndikusanwälte 227,37 Euro (Stand 05/2012).
Beitragsbefreit sind Neumitglieder innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Erstzulassung als Rechtsanwalt. Zudem sind Mehrfachmitglieder, die bereits in einem anderen Anwaltverein Mitglied sind und dort Beitrag zahlen, beitragsbefreit. Mitglieder, die sich in Mutterschutz oder Elternzeit befinden, sowie Ehrenmitglieder und Mitglieder über 70 Jahre zahlen ebenfalls keinen Mitgliedsbeitrag.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, uns vor Ort in der Geschäftsstelle zu besuchen. Hier liegt auch eine Satzung und Beitragsordnung zur Einsicht bereit und Sie können sich ein Bild von den Leistungen des Vereins machen. Sie sind herzlich willkommen!